Sie sind hier: Home AGB
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

gruenegrafiken

AGB

Drucken PDF

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma gruenegrafiken  

Stand 01.09.2008

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen dienen der Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.
1.2. Die Firma gruenegrafiken, Inhaber Jan Haas erbringt ihre Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.
 
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der Firma gruenegrafiken, Inhaber Jan Haas sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der gruenegrafiken.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
 
3. Leistungen
Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes und den Ablauf der Leistungserstellung umfassend und abschließend fest.
3.1.1. Grafikdesign
gruenegrafiken gestaltet graphische Leistungen. Zum Aufgabenbereich zählen: Signets und Firmenzeichen/Logos, Briefpapier und Visitenkarten. Die Gestaltung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden geäußerten Wünsche und Vorgaben. Nach Abschluss der Vorgaben erstellt gruenegrafiken die in der Auftragsbestätigung genannte Anzahl von Entwurfsvorschlägen. Diese werden an den Kunden übermittelt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, Änderungswünsche zu äußern, welche von gruenegrafiken entsprechend umgesetzt werden (Korrekturschleifen). Die Anzahl der dem Kunden zustehenden Korrekturschleifen ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Das Ergebnis der letzten Korrekturschleife (Final-Version) wird dem Kunden per E-Mail geliefert. Es werden die in der Auftragsbestätigung genannten Dateiformate geliefert.
3.1.2. Grundsätzlich überprüft  gruenegrafiken nicht, ob Entwurfsvorschläge oder Final-Versionen bestehende Rechte Dritter verletzen. Eine solche Überprüfung führt der Kunde in eigener Verantwortung durch.
3.1.3. Der Kunde überprüft in eigener Verantwortung, ob sich die von  gruenegrafiken vorgelegten Entwurfsvorschläge und Endversionen für die von ihm beabsichtigte Verwendung eignen.
 
4. Nutzungsrechte
4.1.  gruenegrafiken behält das ausschließliche Nutzungsrecht an der Final-Version. Der Kunde erhält nicht das Recht die Final-Version zu reproduzieren, in anderen Medien einzusetzen oder anderen Grafikern zur Verfügung zu stellen.
4.2.  gruenegrafiken bleibt das Recht vorbehalten, Entwürfe, Endversionen und Vervielfältigungen zu Zwecken der Eigenwerbung Dritten zugänglich zu machen (Portfolio). Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung der Entwürfe und Endversionen auf der Firmenwebsite.
4.3. An den Entwurfsvorschlägen werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Der Kunde hat die Entwurfsvorschläge nach Auswahl der Final-Version unverzüglich unbrauchbar zu machen.
4.4. Verletzt der Kunde das Urheberrecht von  gruenegrafiken oder verstößt er gegen Ziffer. 4.3. dieser Bedingungen, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% des Auftragswertes an  gruenegrafiken zu entrichten.
 
5. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich gruenegrafiken an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von  gruenegrafiken genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Versandkosten gesondert berechnet.

6. Liefer- / Leistungszeit
6.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die  gruenegrafiken die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von  gruenegrafiken oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat  gruenegrafiken auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen  gruenegrafiken, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird  gruenegrafiken von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich  gruenegrafiken nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
6.4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von gruenegrafiken setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
6.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist gruenegrafiken berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
 
7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten von  gruenegrafiken oder der Druckerei verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von  gruenegrafiken 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2.  gruenegrafiken ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn  gruenegrafikenüber den Betrag verfügen kann.
8.4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist  gruenegrafiken berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
8.5. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
 
9. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden in anderen als den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur mit Zustimmung von  gruenegrafiken möglich. In diesen Fällen ist  gruenegrafiken berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

10. Rechte Dritter
 gruenegrafiken haftet nicht für den Fall, dass die gelieferten Entwürfe oder Endversionen Rechte Dritter verletzen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

11. Haftung
11.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden könne gruenegrafiken garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
11.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4. Soweit die Haftung von  gruenegrafiken ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von  gruenegrafiken.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Endingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.